Städtebauliche Satzungen
+ Gestaltungsrichtlinien

Das Baugesetzbuch stellt den Kommunen ein vielfältiges Instrumentarium zur Sicherung ihrer städtebaulichen Interessen bereit. Neben dem Erlass einer verbindlichen Gestaltungssatzung können die Kommunen auch durch die Vorgabe allgemeiner Gestaltungsrichtlinien und / oder durch ein kommunales Förderprogramm die Aufwertung des Stadt- und Ortsbildes durch private Gestaltungsmaßnahmen fördern. Wir erarbeiten für die Kommunen gestalterische Zielvorgaben und liefern Illustrationen für konkrete Gestaltungsbeispiele. Neben den relativ weit verbreiteten Gestaltungssatzungen und -leitfäden stellt auch die Erhaltungssatzung ein nützliches städtebauliches Instrument dar, welches wir den Kommunen in bestimmten Fällen empfehlen können.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Neubau, der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Damit eignet sich eine Erhaltungssatzung bestens, um Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen zu schützen. Für eine allgemeine städtebauliche Beratung hinsichtlich des kommunalen Handlungsspielraumes oder bei der detaillierten Ausarbeitung städtebaulicher Satzungen stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Referenzprojekte:

Gestaltungsfibel Mömbris

Gestalterische Zielvorgaben
Illustrationen und Beispiele
Gebäude und Freiflächen
Kommunales Förderprogramm

Gestaltungssatzung Eibelstadt

Gestalterische Vorgaben
Illustrationen und Beispiele
Gebäude und Freiflächen
Kommunales Förderprogramm

Erhaltungssatzung Großostheim

Historischer Ortskern, gewachsene Strukturen
Bewahrung der städtebaulichen Eigenart
Baukultur und Ortsgestaltung
Raumkanten sichern