Vorbereitende
+ verbindliche Bauleitplanung

Die Anforderungen an die kommunale Bauleitplanung werden zunehmend komplex. Wir stehen den Städten und Gemeinden mit umfassenden Planungsleistungen zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung zur Seite und bringen unsere langjährigen Erfahrungswerte gerne für Sie zum Einsatz. Der kommunale Flächennutzungsplan steuert die Siedlungstätigkeit der Gemeinden und stellt eine behördenverbindliche Planungsgrundlage dar. Er ist auf Fortschreibung angelegt und sollte etwa alle 15 Jahre grundlegend geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Neben der Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder kleinräumigen Flächennutzungsplanänderungen zur Umsetzung von Bauleitplänen bieten wir auch eine Digitalisierung der oftmals in die Jahre gekommenen Planwerke an. Der Bebauungsplan steuert die Bebauung und Nutzung der Grundstücke und stellt die kleinräumigste und oftmals wichtigste Ebene der Raumplanung in Deutschland dar. Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich die beispielsweise neuen Wohnraum oder Gewerbeflächen bereitstellen sollen, bearbeiten wir auch Bebauungspläne zur Neustrukturierung brachgefallener vormals baulich genutzter Flächen im Innenbereich.
Der Bebauungsplan steuert die Bebauung und Nutzung der Grundstücke und stellt die kleinräumigste und oftmals wichtigste Ebene der Raumplanung in Deutschland dar. Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich die beispielsweise neuen Wohnraum oder Gewerbeflächen bereitstellen sollen, bearbeiten wir auch Bebauungspläne zur Neustrukturierung brachgefallener vormals baulich genutzter Flächen im Innenbereich. Für uns bedeutet die Bebauungsplanung nicht nur das formell vorgegebene Bauleitplanverfahren zu durchlaufen um Baurecht zu schaffen, sondern aktiv zur Gestaltung der Städte und Orte beizutragen. Neben Planungsaufgaben im unmittelbaren Auftrag der Kommunen werden wir auch planerisch und vermittelnd für Investoren tätig. Mit dem auf das Vorhaben bezogenen Bebauungsplan stellt das Baugesetzbuch die Möglichkeit bereit städtebauliche Vorhaben zu realisieren, die im öffentlichen Interesse liegen und deren Umsetzung und Finanzierung vertraglich zwischen der Kommune und dem Investor geregelt sind.
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