Die Anforderungen an die kommunale Bauleitplanung werden zunehmend komplex. Wir stehen den Städten und Gemeinden mit umfassenden Planungsleistungen zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung zur Seite und bringen unsere langjährigen Erfahrungswerte gerne für Sie zum Einsatz. Der kommunale Flächennutzungsplan steuert die Siedlungstätigkeit der Gemeinden und stellt eine behördenverbindliche Planungsgrundlage dar. Er ist auf Fortschreibung angelegt und sollte etwa alle 15 Jahre grundlegend geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Neben der Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder kleinräumigen Flächennutzungsplanänderungen zur Umsetzung von Bauleitplänen bieten wir auch eine Digitalisierung der oftmals in die Jahre gekommenen Planwerke an. Der Bebauungsplan steuert die Bebauung und Nutzung der Grundstücke und stellt die kleinräumigste und oftmals wichtigste Ebene der Raumplanung in Deutschland dar.
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich die beispielsweise neuen Wohnraum oder Gewerbeflächen bereitstellen sollen, bearbeiten wir auch Bebauungspläne zur Neustrukturierung brachgefallener vormals baulich genutzter Flächen im Innenbereich.
Der Bebauungsplan steuert
die Bebauung und Nutzung der Grundstücke und stellt die
kleinräumigste und oftmals wichtigste Ebene der Raumplanung in Deutschland dar.
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich die beispielsweise neuen
Wohnraum oder Gewerbeflächen bereitstellen sollen, bearbeiten wir auch Bebauungspläne
zur Neustrukturierung brachgefallener vormals baulich genutzter Flächen im Innenbereich.
Für uns bedeutet die Bebauungsplanung nicht nur das formell vorgegebene
Bauleitplanverfahren zu durchlaufen um Baurecht zu schaffen, sondern aktiv zur Gestaltung
der Städte und Orte beizutragen.
Neben Planungsaufgaben im unmittelbaren Auftrag der Kommunen werden wir auch
planerisch und vermittelnd für Investoren tätig. Mit dem auf das Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan stellt das Baugesetzbuch die Möglichkeit bereit städtebauliche Vorhaben zu
realisieren, die im öffentlichen Interesse liegen und deren Umsetzung und Finanzierung
vertraglich zwischen der Kommune und dem Investor geregelt sind.